Die Reaktion der Landestierärztekammer Hessen

Endlich, die Landestierärztekammer reagiert und meldet sich per Mail zu Wort. Nachdem ich gestern die Bundestierärztekammer anmailte, gab es eine Reaktion ! Sie ist interesssiert und fragte nach den Namen der Tierärztin, den ich bisher noch nicht preis gegeben habe. Vorerst ging es mir um die Umgehensweise der Tierärzte bei Kaninchen und Nagetieren, um allgemein eine Reaktion von ihnen zu hören, bzw. zu lesen. Das Interesse ist geweckt !

Um eine richtige Entscheidung zu treffen, bat ich um Bedenkzeit, um im Sinne der Tiere handeln zu können. Da diese Tierärztin die Einzige ist, die mir in Kassel bekannt ist, die an Zahnanomalien erkrankten Kaninchen und Meerschweinchen ohne Narkose die Zähne kürzen kann, sprich also ohne eine zusätzliche körperliche Belastung, muß ich mir auch im Klarem sein, daß ich diesen Vorteil den Tieren nehmen könnte, wenn ich ihren Namen nenne.

Nach reiflicher Überlegung und Studieren der Tierärzteverordnung entschloss ich mich am 02.12.2001 den Namen der Tierärztin der Landestierärztekammer zu nennen. Auch wurde nun der Tierarzt mitbenannt, der Hamster Senta mit einer Herztodspritze tötete. Siehe: Das Senta-Projekt !

Die Tierärztin versagte meines Erachtens in 6 Punkten der Tierärzteverordnung:

1. Zuspätkommen in die Praxis
2. unterlassene Untersuchung an dem Tier
3. keine angemessene Beratung im Sinne des Wohles des Tieres
4. Unterlassene Hilfeleistung (spritzen eines Schmerzmittels)
5. miserable Umgehensweise (schnelle Abfertigung, keine Fragen zum Verhalten u. Alter des Tieres)
6. mangelnde Kenntnisse von Arzneimittellehre


Darf diese Tierärztin künftig praktizieren ?

Das Schreiben der Landestierärtztekammer an die Tierärztin


C. Bach


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